Es kann jeden treffen.
Jemand hat eine Anzeige gegen Sie erstattet? Gegen Ihren Angehörigen, Ihren Partner, einen Freund oder Sie selbst wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Ihr Kind wird mit Drogen angetroffen? Ein Angehöriger wird festgenommen, ein Haftbefehl erlassen? Sie haben einen Strafbefehl erhalten und sind unsicher, wie Sie vorgehen sollen?
Wichtig ist, keine Zeit zu verlieren. Lassen Sie sich beraten. Machen Sie alleine, auch, wenn Sie davon überzeugt sind, nichts Strafbares getan zu haben, keine Angaben. In vielen Fällen lässt sich zu Beginn eines Verfahrens mit Hilfe eines Anwaltes mehr erreichen, als später, wenn bereits eine Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen wurde.
Hier berate und vertrete ich Sie in allen strafrechtlichen Gebieten, vom Jugendstrafrecht über Betäubungsmittelverfahren bis zum Kapitalstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Bußgeldverfahren
Jugendstrafrecht
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Verkehrsstrafrecht
Allgemeines Strafrecht
Kapitalstrafrecht wie Totschlag und Mord
Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren
Strafvollstreckungsverfahren und Strafvollzug
Vorläufige Unterbringung nach § 126a StPO
Maßregelvollzug
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